Kostenerstattung
Privatpatienten wird eine klassisch-homöopathische Behandlung grundsätzlich durch die
Privatversicherung erstattet, jedoch möglicherweise nur bis zum 3,5fachen Satz
der GOÄ. Bei einer sehr zeitaufwändigen Erstanalyse und Repertorisation kann jedoch ein Steigerungssatz
bis zum 4,5fachen Satz erforderlich werden. Außerdem können einzelne spezielle, naturheilkundliche
Leistungen nicht im Leistungskatalog ihrer Versicherung enthalten sein.
Seit 2004 erstattet eine große Anzahl von gesetzlichen Krankenkassen (BKK, IKK, LKK, TK, GEK) eine klassisch-homöopathische Behandlung
durch diplomierte, qualifizierte homöopathische Ärzte. In diese Kassen können Sie unbürokratisch vierteljährlich wechseln. Eine
aktuelle Liste der teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen und zugelassenen Ärzte
an dem Vertrag zur integrierten Versorgung-Homöopathie finden Sie unter:
www.welt-der-homoeopathie.de
Anderweitig Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen empfehle ich eine Zusatzversicherung
für Naturheilkunde nach dem Hufelandverzeichnis abzuschließen (z.B. bei HUK, Barmenia, Signal-Iduna
o.ä., Kosten ca. 5-20 € monatlich).